In vielen Geräten befinden sich Batterien oder Akkus, entweder durch den Kunden austauschbar wie etwa bei einem Radio oder einer Fernbedienung, oder auch fest eingebaut. Aufgrund der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren weisen wir unsere Kunde auf Folgendes hin:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle (örtliche Gemeinde), an speziellen Alt-Batterie-Containern, wie heutzutage in vielen Supermärkten möglich, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.
Die Entsorgung im Hausmüll gefährdet die Umwelt, und ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten!
Von uns erworbene Batterien und Akkus können Sie, wenn Sie von der Möglichkeit der Abgabe vor Ort nicht Gebrauch machen möchten, bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden:
Elmart GmbH
Medienstr. 37,
47807 Krefeld,
Deutschland
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"Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne oder einem ähnlichen Symbol gekennzeichnet".
Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - so steht "CD" für Cadmium. "PB" steht für Blei, "HG" für Quecksilber. Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
Cd: enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium.
Hg: enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber.
Pb: enthält mehr als 0,004 Prozent Blei.
*** Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe erfahren Sie unter: www.take-e-back.de
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Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich "Wärmeüberträger", "Bildschirmgeräte" oder "Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
*** Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/
Selbstverständlich können Sie Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort direkt bei uns abgeben.
ELMART GMBH
Medienstraße 37, 47807 Krefeld, Deutschland
Tel: +49 2151 4179675
Email: INFO@ELMARTGMBH.DE
Die Elmart GmbH bedankt sich für Ihre Mithilfe - auch im Namen der Umwelt!
Ab dem 1. März 2021 gelten für Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke, Waschmaschinen und Waschtrockner sowie elektronische Displays wie Fernseher und Monitore neue EU-Energielabel. Für alle anderen Produkte bleiben die alten Energielabel vorerst bestehen.
Das EU-Energielabel gibt es seit 1995. Bereits 2010 fand eine Anpassung der ursprünglichen Klassen A bis G statt. Bis dahin hatte sich die Energieeffizienz der Geräte soweit verbessert, dass eine Erweiterung um die Klassen A+ bis A+++ einführt wurde. Mittlerweile sind durch weitere Innovationen in einigen Bereichen der Haushaltsware und Elektronikartikel fast alle Modelle in den oberen Effizienzklassen zu finden, was eine Vergleichbarkeit der einzelnen Modelle erschwert. Deswegen hat die EU beschlossen, ab dem 1. März 2021 neue Energielabel einzuführen, hierbei zu den ursprünglichen Klassen A bis G zurückzukehren und die Klassen zudem auf Basis des aktuellen technischen Standes neu zu skalieren.
Zunächst werden die neuen Label für einige Geräte vor allem aus dem Bereich "weiße Ware" eingeführt - für Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke, Waschmaschinen und Waschtrockner sowie elektronische Displays wie Fernseher und Monitore. Im September folgen Lichtquellen und weiter Produktkategorien dann ab 2024.
Die wichtigste Änderung ist die Rückkehr zu den Klassen A bis G. Dabei werden die Energieeffizienzklassen aller aktuellen Geräte heruntergestuft. Geräte, die heute den Klassen A++ und A+++ zugeordnet werden, finden sich zukünftig in den Kategorien bis maximal B wieder. Klasse A bleibt somit vorerst unbesetzt, um Innovationsspielraum zu gewährleisten.
Durch neue Messmethoden und einer Anpassung im Test an die tatsächlichen Nutzungsbedingungen im Haushalt lassen sich zudem keine generellen Aussagen über die Einordnung bestehender Geräte in die neuen Klassen treffen. Jedes Produkt wird neu bewertet und entsprechend neu eingestuft. So kann sich ein Produkt mit der aktuell höchster Energieeffizienz A+++ zukünftig in den Klassen B oder C wiederfinden. Die untenstehende Tabelle gibt einen groben Anhaltspunkt zur Einstufung aktueller Geräte:
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Alte Energieeffizienzklasse bis 28. Februar 2021
X / A+++ / A++ / A+ / A / B / C / D
Neue Energieeffizienzklasse ab 1. März 2021
A / B / C / D / E / F / G / G
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*** Neben einer Neuskalierung der Energieklassen auf den aktuellen Stand der Technik wurde auch die grafische Darstellung der grundsätzlichen Informationen überarbeitet. Schlichte Piktogramme sollen die wesentlichen Informationen auf einen Blick erfassbar machen. Auf dem neuen EU-Energielabel findet sich nun auch ein QR-Code, über den sich weitere Informationen über das Produkt abrufen lassen.
Der Stromverbrauch in kWh wird zukünftig pro 100 Durchläufe (im ECO-Programm) und der Wasserverbrauch pro Durchlauf angegeben. So lassen sich die Werte nun leichter auf die tatsächlichen Gegebenheiten im eignen Haushalt umrechnen. Die Angabe der Lautstärke in dB wird Ergänzt durch eine Einordnung in Geräuschemissionsklassen.
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